Mercedes ist im Abgasskandal vom OLG Köln zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 24 U 205/21). Das Oberlandesgericht kam mit Urteil vom 26.10.2023 zu der Überzeugung, dass in einem Mercedes SLK 250 Diesel gleich zwei Abschalteinrichtungen im Form einer AdBlue-Dosierstrategie und der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut sind. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz.
Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2023 entschieden, dass schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche im Abgasskandal begründet. „Das OLG Köln sah in dem vorliegenden Fall aber nicht nur Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz von Mercedes. Das heißt, dass bewusst und mit Wissen des Vorstands unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und eine Schädigung des Kunden in Kauf genommen wurde“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. Anders als beim Schadenersatz wegen Fahrlässigkeit hat der Kläger bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nicht nur Anspruch aus Ersatz des Differenzschadens (5 bis 15 Prozent des Kaufpreises), sondern auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Rückruf für Mercedes SLK 250 Diesel
Der Kläger in dem Fall vor dem OLG Köln hatte den Mercedes SLK 250 im Jahr 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet und nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete für das Modell einen Rückruf an, weil es sich bei der verwendeten AdBlue-Dosierstrategie um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele.
Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er führte an, dass in dem Mercedes SLK 250 neben der AdBlue-Dosierstrategie noch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen u.a. in Form der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kämen.
AdBlue-Dosierstrategie und Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung
Die Klage hatte Erfolg. Sowohl bei der KSR als auch bei der AdBlue-Dosierstrategie handele es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen, so das OLG Köln. Die Funktionen erkennen zwar nicht, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Sie seien aber so eng bedatet, dass sie fast ausschließlich unter Bedingungen wie sie auf dem Prüfstand herrschen aktiv sind und für einen geringeren Stickoxid-Ausstoß sorgen. Unter normalen Betriebsbedingungen kämen sie hingegen kaum zum Einsatz, so dass der Stickoxid-Ausstoß steigt. Dies sei mit einer Prüfstandserkennung vergleichbar, machte das OLG Köln deutlich.
Nach den europäischen Vorgaben müsse ein Fahrzeug die gesetzlichen Grenzwerte beim Schadstoff-Ausstoß nicht nur im Prüfmodus einhalten, sondern auch unter realen Verkehrsbedingungen. Mercedes könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Abschalteinrichtungen ausnahmsweise aus Motorschutzgründen notwendig seien, führte das Gericht weiter aus.
Kaufvertrag wird rückabgewickelt
Gerade der kombinierte Einsatz der KSR und der AdBlue-Dosierstrategie mache Mercedes‘ Verhalten verwerflich. Die enge Bedatung der Vorrichtungen führe dazu, dass sie im Straßenverkehr nur sehr begrenzt zur Anwendung kommen. Nach Überzeugung des Gerichts könne der geringe Nutzen im Straßenverkehr und der hohe Nutzen auf dem Prüfstand nicht auf Zufall beruhen. Vielmehr zeige sich hier, dass die für Mercedes handelnden Personen alles versucht haben, damit das Fahrzeug im Prüfzyklus die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß einhält.
Der Kläger sei daher gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 37.000 Euro verlangen. Für die gefahrenen knapp 58.000 Kilometer muss er sich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 7.500 Euro anrechnen lassen. Damit bleibt ein Zahlungsanspruch in Höhe von 29.500 Euro.
„Die Entscheidung des BGH, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit bestehen, hat schon Wirkung gezeigt und verschiedene Gerichte haben Mercedes, BMW und andere Hersteller seitdem zur Zahlung des Differenzschadens verurteilt. Das Urteil des OLG Köln zeigt jedoch, dass je nach Art der unzulässigen Abschalteinrichtung auch noch der große Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durchgesetzt werden kann“, so Rechtsanwalt Schwering.
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